Gebührenermäßigung

Auszug aus Häufige Fragen zur Betreuten Grundschule der Landeshauptstadt Kiel:

“Ein stadtweit einheitlicher Elternbeitrag für die Offenen Ganztagsschulen wurde nicht festgesetzt. Die Höhe der Elternbeiträge unterscheidet sich von Angebot zu Angebot und ist am Schulstandort bzw. beim jeweiligen Träger des Ganztagsangebots zu erfragen.

Für den Hort gilt die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel. Wenn nur ein geringes Familieneinkommen vorhanden ist, können Eltern hier eine einkommensabhängige Ermäßigung der Beiträge beantragen. Eine Sozialstaffel-Ermäßigung ist auch für Betreute Grundschulen und die verlässlichen Offenen Ganztagsschulen möglich.

Zudem kann eine Geschwisterkindermäßigung beantragt werden, wenn mehrere Kinder einer Familie in einer Betreuten Grundschule, Kindertageseinrichtung oder in geförderter Tagespflege betreut werden. Diese Ermäßigung wird einkommensunabhängig gewährt.

Näheres zu Anspruchsvoraussetzungen und Abwicklung der beiden Ermäßigungsarten können Sie dem Infoblatt zur Elterninformation für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages und der entsprechenden Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel entnehmen.

Das Antragsformular zur Ermäßigung von Elternbeiträgen können Sie direkt hier herunterladen. Sie bekommen es auch bei den Betreuten Grundschulen sowie beim Amt für Schulen.”